Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
(Stand Dezember 2018)
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Generell

Bei Verträgen zwischen der Verolight AG und ihren Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bestimmungen, sofern eine andere Vereinbarung nicht ausdrücklich von Verolight schriftlich bestätigt wurde (z.B. Werksverträge).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie sonstige Vereinbarungen sind für uns nur soweit verbindlich, als diese von uns schriftlich anerkannt wurden.

Zahlungsbedingungen

Ohne besondere Vereinbarungen gelten die Preise und Zahlungsbedingungen der Verolight AG.
Es ist nicht zulässig Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Verolight nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten.

Spätestens ab dem 31. Tag, oder nach individueller Vereinbarung (siehe Auftragsbestätigung), befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% zu erheben.

Skonti werden nur gewährt, wenn diese ausdrücklich in unseren Auftragsbestätigungen vermerkt sind. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Sonderanfertigungen werden nur gegen Vorkasse (min. 50% des Auftragswertes) ausgeführt.

Abweichende Vereinbarungen behalten wir uns vor. Ebenso können wir zur Absicherung unserer Forderung eine Bankgarantie verlangen.

Angebot und Preise

Die angegebenen Preise gelten ohne Gewähr unter Vorbehalt allfälliger unvorhersehbarer Preisänderungen. Wir behalten uns im Ausnahmefall Preisanpassungen vor.

Angebote erfolgen, insofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde schriftlich oder mündlich sein Einverständnis erklärt und der Kunde die AB zugestellt bekommt.
Beratungen, Lichtplanungen, Konstruktionsplanungen, Zeichnungen, Handmuster, Designberatungen, die auf Verlangen des Interessenten erstellt werden, können auch dann verrechnet werden, wenn kein Auftrag zustande kommt. Es wird der Zeitaufwand anhand des marktüblichen Stundensatzes verrechnet.

Das gleiche gilt für Baubegehungen und Objekt-Besichtigungen.

Das Ausarbeiten von Energienachweisen (EN 380/4) werden immer gesondert verrechnet und sind nicht Bestandteil eines Auftrags.

Lieferbedingungen

Inland / Liechtenstein

Ab einem Netto – Bestellwert über Fr. 500.- excl. MwSt. werden keine gesonderten Versandkosten berechnet.

Ausgenommen sind Sperrgüter ab einer Länge von 2500 mm und einer Breite von max. 600 mm.

Sperrgüter ab 2600 mm werden per Spedition versendet.

Transportkosten werden in einer separaten Rubrik ausgewiesen und verrechnet.

Transportkosten sind nicht Rabattfähig.

Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Sonderanfertigungen werden generell ohne Transportkosten angeboten!

Recyclinggebühren werden nach den gültigen Tarifen verrechnet und sind nicht Rabattfähig.
Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Kunden.

Ausfuhr EU

Richtlinien sind die Schweizerischen und EU - Exportvorschriften. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Ausfuhr Genehmigungen erteilt werden, bzw. keine sonstigen Hindernisse aufgrund der zu beachtenden Vorschriften bestehen.
Der Aufwand und die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Identifikation, wie UID – Nr. und EORI – Nr. sind auf Verlangen den zuständigen Behörden, oder deren Vertretern mitzuteilen. Verzögerungen und Schäden durch fehlen der Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Bestellungen

Eine Bestellung kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert oder annulliert werden.
Bei Sonderanfertigungen sind Änderungen oder Annullierung ausgeschlossen sobald der Auftrag in Produktion geht. Durch Änderung und Annullierung entstandene Kosten werden nach Aufwand verrechnet.
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der vereinbarten Frist geliefert, oder abgeholt werden.
Wird der Termin überschritten kann Lagermiete verrechnet werden.

Montage

Die Verolight AG, bietet in gesonderten Fällen die Montage, oder Mithilfe bei der Installation unserer Produkte an. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung, die elektrischen Anschlüsse von einem dazu autorisierten Elektrofachmann ausführen zu lassen.

Garantie

Unmittelbar nach Erhalt, hat der Kunde die Ware auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Im Falle von mangelhafter Lieferung, hat der Kunde, Verolight unverzüglich schriftlich zu informieren, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware. Äusserliche Beschädigungen sind sofort zu dokumentieren. Fotos sind für die Anmeldung eines Transportschadens zu erstellen.

Verolight kann verlangen, dass der Kunde die beanstandete Ware zwecks Untersuchung franko zurücksendet.
Soweit ein Mangel besteht sind die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Wahl von Verolight auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift beschränkt. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. Montage und Installationskosten sind in die Gewährleistung und Garantie nicht eingeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Produkte, deren Mangel nicht auf Materialfehler, ungenügende Konstruktion oder Ausführung zurückzuführen ist. Und solche Produkte, deren Mangel auf Abnutzungserscheinungen, ungenügende Unterhaltspflege, Missachtung der Betriebsanleitung / Einbau Anleitung / Programmieranleitung) Überbelastung (falsche Netzteile / Anschlussschema) Verwendung ungeeigneter Materialien oder auf andere Gründe zurückzuführen sind (z.B. ungeeigneter Transport, unsachgemässe Lagerung auf Baustellen, falsche Handhabung usw.).

Alle anderen Ansprüche des Käufers, die in diesen AGBs nicht geregelt und im Besonderen nicht explizit erwähnt sind, wie z.B. Ansprüche auf Schadensersatz, Preisreduktion, Vertragskündigung sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Leuchten / Modelle die nach der Konstruktions-Vorgabe des Kunden hergestellt werden und Verolight keinen Einfluss auf die technische Realisation hat.

Alle elektrischen Anschlüsse sind von einem autorisierten Elektrofachmann unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Normen und Richtlinien sowie der örtlichen Vorschriften auszuführen.

Verolight leistet 2 Jahre nach Lieferung Garantie, dass die gelieferte Ware frei von Herstellungs- und Werkstofffehler ist.
Für gelieferte Ware die ohne Zustimmung von Verolight verändert oder nachbearbeitet wurde, ist eine Garantieleistung ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, die Garantiefristen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu erhöhen. Eine schriftliche Bestätigung wird in den Auftragsdokumenten von Verolight vermerkt.

LEDs unterliegen einem schnellen innovativen Wandel.
Verolight behält sich ausdrücklich vor die Produktpalette den neusten Innovationen anzupassen.

LEDS die nicht ausdrücklich auf 3 oder 2 – Steps MC Adams gebinnt und bestellt werden unterliegen Produktionsbedingten Abweichungen bis zu 400 K. Mit Farbveränderungen bei neuen Chargen je nach Ansatz der Planck'schen Kurve muss gerechnet werden. Diese Veränderungen können nicht reklamiert werden.

Lieferfristen

Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Für Lieferverzögerungen oder Lieferbeschränkungen übernimmt Verolight keine Haftung.

Bei Sonderanfertigungen beginnt die Lieferfrist mit Eingang der Akonto Zahlung.

Eine Bankgarantie kann verlangt werden.

Rücksendungen

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung und franko angenommen. Es wird nur original verpackte Ware zurückgenommen. Bei Rücksendungen werden 80% des Warenwertes vergütet (Gutschrift).

Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
Rücksendungen die unvollständig, beschädigt oder fehlerhaft sind, werden nach Aufwand der Instandstellung verrechnet.

Mustersendungen

Die Muster werden max. 1 Monat gratis zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum von Verolight. Beschädigte abgeänderte Muster werden verrechnet. Die Muster müssen franko an Verolight zurückgeschickt werden.

Muster die speziell für einen Kunden angefertigt werden müssen, werden verrechnet.

Eigentumsvorbehalt

Verolight behält sich das Eigentum sämtlicher Lieferungen, bis zur vollständigen Begleichung aller vereinbarten Forderungen vor.

Labor/Nutzung

Die Verolight AG verfügt über ein Lichtlabor. Aufträge und Messungen werden im Stundenansatz verrechnet.

Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen, wie Pläne, Zeichnungen, Betriebsanleitungen, Datenblätter und Preislisten, sowie Bildmaterial, sind Eigentum der Verolight AG und unterliegen dem Urheberrecht.

Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, kopieren und bearbeiten sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung erlaubt. Eingeschlossen sind auch Dokumente und Bildmaterial auf unseren Online Plattformen und der Homepage.

Markenrecht

Die Verolight AG ist eine eingetragene Marke. 698093

Sämtliche Leuchten und Lichtsysteme, Steuerungen, Entwicklungen, Software, Platinen Layouts und Designs, welche unter Verolight vertrieben und verkauft werden, unterliegen dem Markenrecht und sind geistiges Eigentum der Verolight AG.

Bei Verletzen des Markenrechts behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Vertragserfüllung

Die Vertrags Erfüllung seitens Verolight steht unter Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften, oder Embargos bestehen. Ebenso höhere Gewalt sowie Materialengpässe der Hersteller und Zulieferer.

Ungültigkeit vertraglicher Vereinbarung

Sind besondere vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien oder Bestimmungen der vorliegenden AGBs ungültig oder nichtig, hat das nicht die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Vielmehr sind ungültige oder nichtige Bestimmungen von den Vertragsparteien oder vom Richter durch solche zu ersetzten, welche der anwendbaren Rechtsordnung entsprechen und den ersetzten Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommen.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle Verträge unterliegen dem Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

Vorbehalten bleiben abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

Version 02./18 AGBs Verolight